Wichtige Information für Betriebe mit Bauleistungen

Merkblatt über Beitragsverpflichtungen zu tariflichen Sozialkassen im Baugewerbe

Unternehmer sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Sozialkasse anzumelden, wenn sie unter den Geltungsbereich eines Sozialkassen-Tarifvertrages fallen. Die jeweilige Sozialkasse
prüft die Verpflichtung zur Teilnahme. Unabhängig von einer Anmeldung prüft die Sozialkasse aber auch von sich aus, ob Unternehmen dem Tarifvertrag unterliegen. Wird eine Teilnahmepflicht festgestellt, werden Beiträge bis zu 4 Jahre rückwirkend erhoben.

Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen.
Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Wirtschaftszweige erhalten die nach den Sozialkassen-Tarifverträgen vorgesehen Leistungen; die Arbeitgeber haben außerdem die festgesetzten Beiträge abzuführen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

 

Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Miethke

Merkblatt Sozialkassenverfahren im Baugewerbe  PDF-Datei [24kB]
Service im Überblick