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Marktanreizprogramm - Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen

Immobilienbesitzer, die in diesem Jahr eine mit erneuerbaren Energien-Wärme betriebene Anlage installiert haben (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe, MiniBHKW) und dafür einen Förderantrag im Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes gestellt haben, müssen aufpassen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) verschickt in diesen Tagen entgegen allen Erwartungen Ablehnungsbescheide für vorliegende MAP-Anträge. Wenn der Antragsteller dagegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird sein Antrag auch bei Freigabe der Mittel nicht mehr berücksichtigt. Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Betriebe und Kunden des Handwerks hin. Ob in dem Fall einer späteren Freigabe der Mittel ein neuer Antrag gestellt werden könnte, ist unklar. Förderungen im Rahmen des MAP wurden bekanntermaßen Anfang Mai gestoppt, nachdem das Programm im Bundeshaushalt mit einer Haushaltssperre belegt wurde.

Die Handwerkskammer hat alle Betriebe des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks entsprechend informiert. Auf der Homepage der Handwerkskammer unter www.hwk-hildesheim.de findet sich ein Musterbrief für einen Widerspruch an das bafa. Um ihren Anspruch zu wahren, sollten Antragsteller auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen, rät die Handwerkskammer. Noch sei die letzte Entscheidung über Fortführung bzw. Stopp des MAP nicht gefallen. Die Handwerkskammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Haushaltssperre wieder aufgehoben wird.

 

 

Ansprechpartnerin für die Medien:

Birgit Sudhoff

 

Musterbrief für Widerspruch an das bafa  Word-Datei [31kB]
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